Forward-Zahlerswap war rechts- und marktkonform

In der Ratssitzung in der vergangenen Woche wurde das Thema Forward-Zahlerswap noch einmal aufgegriffen und klargestellt, dass sowohl die Stellungnahme der Kommunalaufsicht als auch das vorliegende Rechtsgutachten die Rechtmäßigkeit der damaligen politischen Entscheidungen und des Verwaltungshandelns belegen. Der Gutachter stellte fest, dass es sich bei diesem Forward-Zahlerswap aus dem Jahre 2009 um einen klassischen SWAP zur Zinssicherung handelt, ein damals von vielen Städten und Gemeinden in NRW praktiziertes marktkonformes Verfahren. Das Ergebnis dieser rechtlichen Prüfung durch eine unabhängige Fachkanzlei bestätigt die von der großen Mehrheit des Rates vertretene Auffassung, dass der Abschluss dieses Derivat-Geschäftes rechtskonform war, eindeutig. „Das war eine Beerdigung erster Klasse für die wiederholten unqualifizierten Anwürfe der AfD“, so Fraktionschef Fragemann. Heute würde man ein solches Geschäft sicher nicht mehr eingehen. Im Übrigen sei aber aufgrund einer SPD-Initiative dieser Pfad der Haushaltssicherung ohnehin endgültig verlassen worden.