Männer und Frauen sind gleichberechtigt – steht so im Grundgesetz Art. 3 

Der Weg dahin ist noch nicht abgeschlossen

Der 8. März ist ein wichtiges Datum. Der Tag nennt sich Internationaler Frauentag und erinnert weltweit an eine Selbstverständlichkeit, nämlich, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, besser, sein sollten. Das steht so in unserem Grundgesetz und wird in vielen Staaten der Welt als Absichtserklärung erwähnt. Die Wirklichkeit spricht eine andere Sprache. Katarina Barley, SPD-Spitzenkandidatin für die Europawahl beklagt, dass auch 2023 Frauen, bei vergleichbarer Arbeit, 18% weniger verdienten als ihre männlichen Kollegen. Das ist nur ein Aspekt, um weiter das Thema Gleichberechtigung oben auf der Tagesordnung zu platzieren. Heute soll aber auch an eine Frau erinnert werden, die 1948 mit Hartnäckigkeit und guten Argumenten den Parlamentarischen Rat, der für das Grundgesetz verantwortlich zeichnete, überzeugte, nicht drumherum zu reden, sondern klar und unmissverständlich festzulegen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Die ursprüngliche Form lautete „Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“. Es war Elisabeth Selbert, eine von 4 Frauen unter 61 Männern, die den Parlamentarischen Rat bildeten. Elisabeth Selbert war Juristin und SPD-Mitglied. Sie starb 1986 in Kassel. Dort erinnert ein Denkmal an sie und ihr unermüdliches Engagement für Gleichberechtigung. Elisabeth Selbert wird auch als Mutter des Grundgesetzes bezeichnet. Wir sollten sie nicht vergessen.

Eine Rhader Erinnerung an eine starke Frau